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https://www.aerzteblatt.de berichtet:

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der PKV-Verband haben eine Liste von 121 bedarfsnotwendigen Krankenhäusern im ländlichen Raum festgelegt, die insgesamt rund 60 Millionen Euro Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) erhalten werden. Diese Förderung soll eine wohnortnahe stationäre Versorgung in ländlichen Regionen sicherstellen, damit Patienten auch im Notfall schnelle und fachkundige Hilfe erhalten können.

Die Zuschläge werden nach der Zahl der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen bemessen. Ein Krankenhaus erhält einen Zuschlag von 400.000 Euro, wenn es eine oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vorhält. Jede weitere bedarfsnotwendige Fachabteilung bringt weitere 200.000 Euro.

Die Voraussetzungen für die Förderung sind unter anderem eine Fachabteilung für Innere Medizin und Chirurgie, eine Basisnotfallversorgung gemäß den Notfallstufenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), sowie Fachabteilungen für Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin, die das Modul Basisnotfallversorgung Kinder erfüllen.

Die Krankenhausversorgung auch außerhalb der Ballungsräume ist für den Erhalt gleichwertiger Lebensverhältnisse wichtig. Der Zuschlag wird auch dann ausgezahlt, wenn die Krankenhäuser kein Defizit haben.

Mehr dazu auf: https://www.aerzteblatt.de Weniger Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten Sonderförderung – Deutsches Ärzteblatt