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Die Finanzsituation der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist derzeit prekär. Einige der Hauptgründe für diese Situation sind die negativen Auswirkungen von Reformen auf die Ausgaben im Gesundheitswesen und politische Eingriffe, die den Krankenkassen Handlungsspielräume genommen haben. Der Bund wird seiner finanziellen Verantwortung nicht vollständig nachgekommen, was zu einer Überlastung der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten führt. Viele Maßnahmen, die der Daseinsvorsorge dienen, sollten aus Steuermitteln finanziert werden, anstatt von den Beiträgen der Versicherten und Unternehmen übernommen zu werden. Dies fordert Sven Nobereit, Vertreter der Arbeitgeber im Verwaltungsrat der AOK.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Fehlverteilung der Finanzzuweisungen innerhalb der GKV. In Ballungsräumen fließt mehr Geld, da dort mehr Ärzte und Kliniken vorhanden sind. Besondere Gruppen wie Pflegebedürftige werden jedoch nicht ausreichend berücksichtigt. In ländlichen Regionen wie Sachsen und Thüringen fehlen dadurch finanzielle Mittel, was die Versorgung der Bevölkerung in diesen Gebieten beeinträchtigt.
Die Finanzreserven der Krankenkassen sind ebenfalls ein Problem. Zum Ende des ersten Halbjahres 2024 beliefen sich die Finanzreserven auf etwa 6,2 Milliarden Euro, was nur 0,23 Monatsausgaben entspricht und somit unter der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben liegt. Die gesetzlichen Krankenkassen verzeichneten von Januar bis Juni 2024 ein Defizit in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und mussten zusätzliche Zusatzbeiträge erheben, um die Ausgabensteigerungen auszugleichen.
Langfristig fehlen den gesetzlichen Krankenkassen etwa 400 bis 600 Milliarden Euro, was zu einer erheblichen Belastung der Versicherten und Arbeitgeber führen wird. Die steigenden Ausgaben im Bereich der Gesundheitsversorgung, einschließlich höherer Arzneimittelpreise und innovativer Therapien, sind die Hauptgründe für diese Finanzlücke[4]. Um die Finanzstabilität der GKV zu gewährleisten, sind dringend notwendige Reformen erforderlich, die die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln und die Kostendeckung der GKV-Beiträge für Bürgergeldbeziehende umfassen.
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