https://medecon.ruhr berichtet:
Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) hat den Haushaltsplan für das Jahr 2025 beschlossen, der ein Gesamtvolumen von 64,211 Milliarden Euro umfasst. Im Haushaltsplan entfallen 11,971 Milliarden Euro auf die Kranken- und Pflegeversicherung, 33,112 Milliarden Euro auf die Alterssicherungssysteme und weitere 18,103 Milliarden Euro auf andere Aufgabenstellungen des Verbundes KBS.
Ein Schwerpunkt der Tagesordnung war die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Kostendruck in der GKV ist in den letzten Jahren stark angestiegen, und gegenüber der letztjährigen Prognose des Schätzerkreises haben sich deutlich höhere Kostensteigerungen im Jahr 2024 ergeben. Diese Steigerungen müssen durch den Zusatzbeitragssatz und die Beitragszahlenden geschlossen werden. Die Abschmelzung der Finanzreserven in den Jahren 2021 und 2023 hat dazu geführt, dass die Krankenkassen ihre kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze nicht stabilisieren können, was zu unterjährigen Erhöhungen des Zusatzbeitragssatzes innerhalb der GKV geführt hat.
Die KNAPPSCHAFT, die Kranken- und Pflegeversicherung der KBS, verzeichnete eine Abschmelzung ihrer Finanzreserve in Höhe von insgesamt rund 306 Millionen Euro. Robert Prill, Vorsitzender der Vertreterversammlung und Versichertenvertreter, beklagte das Fehlen der angekündigten finanziellen Reformen zur Entlastung der GKV, insbesondere die kostendeckenden Beiträge des Bundes für die Gesundheitskosten von Bürgergeldempfangenden.
Ein ähnliches Bild wie in der GKV zeigt sich auch in der sozialen Pflegeversicherung, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten ist. Der Bund hat die pandemiebedingten Mehrausgaben bislang nur teilweise ausgeglichen. Robert Prill betonte, dass die Finanzzusagen des Bundes zur Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger und zur vollständigen Erstattung der pandemiebedingten Mehrausgaben eingehalten werden müssen, um die Beitragszahlenden zu entlasten.
In ihrem Bericht gegenüber der Vertreterversammlung stellte die Geschäftsführung der KBS auch eine neue Kampagne zur Bewerbung des medizinischen Kompetenznetzes der KNAPPSCHAFT vor. Zudem informierte die KBS-Geschäftsführung über die Minijob-Zentrale, dass die Verdienstgrenze für Minijobs ab Januar 2025 von 538 Euro auf 556 Euro pro Monat steigt, um den Anstieg des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde zu reflektieren. Minijobberinnen und Minijobber profitieren von dieser Erhöhung, und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die neuen Regelungen in den Arbeitsverträgen prüfen[4].
Mehr dazu auf: https://medecon.ruhr Finanzierungslücken belasten die Kranken- und Pflegekassen – MedEcon Ruhr