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https://www.landeszeitung.de berichtet:

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland schreiben rote Zahlen, da die Ausgaben für Arzneien und stationäre Behandlungen die Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge bei Weitem übersteigen. Um diese Defizite zu decken, haben viele Kassen im letzten Jahr ihren Zusatzbeitrag erhöht und diese Entwicklung geht auch im laufenden Jahr weiter. Versicherte können diese Beitragserhöhungen minimieren, indem sie die Zusatzbeiträge vergleichen und gegebenenfalls in eine andere GKV wechseln. Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bleibt unverändert bei 14,6 Prozent. Der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen individuell erheben, hat sich jedoch erhöht. Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2025 auf 2,5 Prozent festgesetzt, im Vergleich zu 1,7 Prozent im letzten Jahr. Jede Krankenkasse bestimmt die Höhe ihres Zusatzbeitragssatzes selbst, was zu erheblichen Unterschieden zwischen den Kassen führt. Viele Kassen haben ihren Zusatzbeitrag so stark erhöht, dass er bei manchen über 2,9 Prozent liegt. Der gesamte Krankenkassenbeitrag, einschließlich Zusatzbeitrag, wird zu je 50 Prozent von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Rentner teilen sich den Beitrag ebenfalls 50:50 mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Selbstständige müssen den gesamten Beitrag zu 100 Prozent selbst begleichen. Der Zusatzbeitrag wird nur auf ein Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.512,50 Euro brutto monatlich gezahlt. Wenn eine GKV ihren Zusatzbeitrag erhöht, muss sie dies den Mitgliedern rechtzeitig schriftlich mitteilen. Fällt der neue Zusatzbeitrag höher aus als der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von 2,5 Prozent, muss die GKV ihre Mitglieder über die Möglichkeit eines Wechsels in eine günstigere Krankenkasse informieren. Gesetzlich versicherte Personen haben ein Sonderkündigungsrecht, das es ihnen ermöglicht, unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft in der GKV, zu kündigen, wenn der Zusatzbeitrag erhöht wird. Freiwillig gesetzlich versicherte Personen mit einem besonderen Tarif haben jedoch erst nach Ablauf einer dreijährigen Bindungsfrist das Kündigungsrecht. Ein vereinfachter Kassenwechsel ist seit Anfang 2021 möglich. Wer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte, muss sich nur bei der neuen GKV seiner Wahl anmelden, das Kündigen der alten Versicherung entfällt. Die Wechselmodalitäten werden allein von der zukünftigen Krankenkasse erledigt. Nach der Anmeldung bei der neuen GKV ist man dort jedoch nicht sofort Mitglied und muss noch zwei Monate bis zum Monatsende warten, in denen man noch bei der alten GKV versichert ist und den erhöhten Zusatzbeitrag bezahlen muss[1][2][4].

Mehr dazu auf: https://www.landeszeitung.de Erhöhung des Zusatzbeitrags der gesetzlichen Krankenkassen: Wer wechselt, spart