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https://www.aerzteblatt.de berichtet:

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den künftigen allgemeinen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2025 offiziell im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird 2025 bei 2,5 Prozent liegen, was eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte gegenüber dem aktuellen Wert von 1,7 Prozent darstellt[1][2][3]. Diese Entscheidung basiert auf den Schätzungen des Schätzerkreises, der zwischen dem 14. und 15. Oktober 2024 die Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen für die Jahre 2024 und 2025 prognostiziert hat. Demnach werden die Einnahmen des Gesundheitsfonds 2025 bei 294,7 Milliarden Euro und die Ausgaben bei 341,4 Milliarden Euro liegen[4]. Die Krankenkassen können und müssen den allgemeinen Zusatzbeitrag anpassen, wobei sie auch einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erhöhen können, um ihre Haushalte auszugleichen. Versicherte haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ablauf des Monats gilt, in dem der neue Zusatzbeitrag wirksam wird[2][3]. Die Veröffentlichung des allgemeinen Zusatzbeitrages war aufgrund des Streits zwischen dem Bundesfinanzministerium (BMF) und dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) über die Beitragsbemessungsgrenzen verzögert worden. Diese Rechengröße wurde schließlich wenige Stunden vor dem Austritt der FDP aus der Bundesregierung im Kabinett beschlossen[5].

Mehr dazu auf: https://www.aerzteblatt.de Allgemeiner Zusatzbeitrag für die GKV im Bundesanzeiger veröffentlicht