Beitrag teilen

https://www.asscompact.de berichtet:

Viele gesetzliche Krankenkassen haben sich aufgrund ihrer finanziellen Lage gezwungen gesehen, die Zusatzbeiträge zum 01.01.2025 anzuheben. Diese Erhöhung betrifft insbesondere pflichtversicherte Rentner, deren Beitragserhöhung jedoch erst mit der Rentenzahlung im März 2025 wirksam wird. Der Grund für diese zweimonatige Verzögerung liegt in den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), die Änderungen der Zusatzbeiträge erst nach zwei Monaten auf die Rentenauszahlungen anwenden.

Für viele Rentnerinnen und Rentner bedeutet dies, dass sie ab März weniger Geld auf ihrem Konto haben werden, da die gestiegenen Krankenversicherungsbeiträge direkt von der Rente abgezogen werden. Eine gesonderte Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) über diese Anpassung erfolgt in der Regel nicht. Stattdessen können Betroffene die neuen Abzüge auf ihrem Kontoauszug nachverfolgen.

Die Erhöhung der Zusatzbeiträge ist notwendig, um das milliardenschwere Defizit der Krankenkassen auszugleichen. Die Ausgaben der Krankenkassen, wie Krankenhausbehandlungen und Arzneimittel, liegen weit über den Einnahmen, und viele Krankenkassen haben keine Reserven mehr, um Beitragserhöhungen zu vermeiden. Die geplante Klinikreform des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wird den Zusatzbeitrag wahrscheinlich weiter in die Höhe treiben, da Krankenhäuser künftig nur noch solche Operationen und Behandlungen durchführen sollen, für die sie die notwendige Erfahrung und Ausstattung haben.

Mehr dazu auf: https://www.asscompact.de Höhere GKV-Zusatzbeiträge senken ab März Rentenauszahlungen – AssCompact