Handelsblatt berichtet:
Die elektronische Patientenakte (ePA) wurde für fast alle gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland automatisch eingerichtet, sofern sie nicht widersprochen haben. Trotz dieser flächendeckenden Verfügbarkeit nutzen bislang nur wenige Versicherte die ePA aktiv, um ihre Gesundheitsdaten einzusehen oder sensible Informationen gezielt zu sperren.
- Einrichtung: Bei den großen Krankenkassen – Techniker Krankenkasse (TK), AOK und Barmer – sind rund 44 Millionen ePAs eingerichtet.
- Aktive Nutzung: Lediglich etwa 1,2 Millionen dieser Akten werden aktuell genutzt.
- Hindernis: Die ePA ist im Praxisalltag vieler Ärztinnen und Ärzte noch nicht richtig angekommen.
Pflicht zur Nutzung ab 1. Oktober 2025
Ab dem 1. Oktober 2025 sind alle Praxen und Kliniken gesetzlich verpflichtet, die ePA zu nutzen und mit relevanten Dokumenten zu befüllen, so Carola Reimann, Chefin des AOK-Bundesverbands.
Voraussetzungen und Funktionsweise
- Einmalige Identifikation: Versicherte müssen sich zunächst registrieren und ihre Akte freischalten.
- Datenkontrolle: Online legen Versicherte fest, welche Ärztinnen und Ärzte welche Daten einsehen dürfen.
- Zentrales Merkmal: Die individuelle Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten.
Zusammenfassung
Die Einführung der ePA in Deutschland ist weit fortgeschritten, die aktive Nutzung durch Patientinnen und Patienten jedoch noch begrenzt. Ein Wandel wird mit der Pflicht zur Nutzung durch Leistungserbringer ab Oktober 2025 erwartet. Bis dahin bleibt die technische Implementierung und der Alltagseinsatz der ePA eine zentrale Herausforderung für das deutsche Gesundheitssystem.
Mehr dazu auf: Krankenkasse: Millionen Patienten schauen noch nicht in ihre E-Akte – Handelsblatt