https://www.welt.de berichtet:
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab Januar 2025 für alle gesetzlich Krankenversicherten, die nicht widersprechen, automatisch eingerichtet. Diese Akte wird auf einem virtuellen Server in der Telematik-Infrastruktur gespeichert, einem bundesweiten Netzwerk für sicheren Datentransfer im Gesundheitswesen. Die ePA enthält Informationen wie Arztbriefe, Befunde, Blutwerte, Medikationspläne, Zahnarztbehandlungen und die Termin der letzten Tetanus-Impfung.
Die Akte kann über eine Smartphone-App der jeweiligen Krankenkasse verwalten werden. Versicherte können selbst Dokumente in die Akte einlegen, wie alte Laborergebnisse oder Tagebücher mit Blutdruckmessungen. Ärzte befüllen die Akte über ihren Praxis-Computer mit Befunden zu aktuellen Behandlungen. Die Krankenkassen laden auch abgerechnete Leistungen in die Akte, was eine transparente Nachvollziehbarkeit der Behandlungen ermöglicht.
Die ePA bietet Vorteile wie Transparenz und eine größere Informiertheit der Patienten. Sie kann helfen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und gezieltere Rückfragen beim Arzt zu stellen. Zudem wird auf Möglichkeiten im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz verwiesen.
Versicherte, die die ePA nicht wollen, müssen bei der Krankenkasse aktiv Widerspruch einlegen, dann wird sie gar nicht erst eingerichtet. Es soll auch später möglich sein, eine einmal angelegte Akte wieder zu löschen zu lassen.
Die Steuerung der Akte per Smartphone-App könnte ältere oder wenig technikaffine Menschen abschrecken. Betroffene können in einem solchen Fall eine vertrauenswürdige Person festlegen, die sich für sie um die technische Betreuung der Akte kümmert. Die Datenverarbeitung in der ePA erfolgt in einer auf höchstem Niveau sicherheitsgeprüften und vertrauenswürdigen technischen Umgebung, und die Apps sind nach höchsten Standards sicherheitsgeprüft.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte kritisierte jedoch die Widerspruchslösung, da sie eine politische Entscheidung sei und aus datenschutzrechtlicher Sicht eine Einwilligungslösung bevorzugt würde, um eine selbstbestimmte Entscheidung der Patienten zu ermöglichen.
Mehr dazu auf: https://www.welt.de Elektronische Patientenakte: Alle Gesundheitsdaten an einem virtuellen Ort – sinnvoll oder riskant?