KBV stellt Muster-Einwilligungserklärung für genetische Untersuchungen in der ePA bereit
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ein Muster für eine Einwilligungserklärung veröffentlicht, das Praxen einsetzen können, sobald sie Ergebnisse genetischer Untersuchungen in die elektronische Patientenakte (ePA) einstellen möchten.
Wesentliche Punkte
- Ausdrückliche Zustimmung: Ärztliche Einrichtungen müssen vor dem Speichern genetischer Befunde in der ePA das Einverständnis der Patienten einholen.
- Behandlungsdokumentation: Die unterschriebene Einwilligung wird Teil der Patientenakte.
- Pflicht zur Aufnahme: Genetische Untersuchungsergebnisse gehören grundsätzlich zu den Daten, die in die ePA aufgenommen werden müssen, sofern der Patient nicht widerspricht.
- Ohne Einwilligung kein Upload: Liegt keine ausdrückliche Zustimmung vor, dürfen genetische Befunde nicht in der ePA abgelegt werden.
Zusätzliche Informationspflichten bei Risikogruppen
- Für Erkrankungen mit erhöhtem Diskriminierungs- oder Stigmatisierungsrisiko (z. B. sexuell übertragbare Infektionen, psychische Erkrankungen, Schwangerschaftsabbrüche) müssen Ärzte und Psychotherapeuten auf das Widerspruchsrecht hinweisen.
- Die Information kann mündlich oder per Aushang erfolgen; eine schriftliche oder digitale Einwilligung ist hier nicht zwingend erforderlich.
Regelungen für weitere ePA-Daten
- Arztbriefe, Befundberichte und ähnliche Dokumente: Patienten müssen informiert werden (mündlich oder über Aushang).
- Widerspricht ein Patient der Speicherung, wird dies in der Behandlungsdokumentation vermerkt.
Die KBV stellt mit dem Einwilligungsmuster ein Werkzeug bereit, um den Prozess rechtssicher abzubilden.
Mehr dazu auf: Muster für Einwilligungserklärung genetischer Untersuchungen steht bereit – News