https://www.aerzteblatt.de berichtet:
Rainer Schlegel, ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts, fordert, dass Krankenkassen die Befugnis erhalten, vor dem Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen prüfen zu lassen, insbesondere wenn die Möglichkeit einer Zweckentfremdung von Beitragsmitteln im Raum steht. Er vergleicht dies mit der Situation bei Universitäten und Rundfunkanstalten, die bereits diese Möglichkeit haben. Derzeit seien mögliche Klagen einzelner GKV-Versicherten für diese ein „langer und steiniger Weg“. Krankenkassen sollten daher eigene prozessuale Rechte als Treuhänder der Beitragsgelder haben.
Vertreter der Innungskrankenkassen betonen, dass die Politik zunehmend Kosten für gesamtgesellschaftliche Aufgaben auf die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verlagert. Dies sowie steigende Leistungsausgaben durch Gesetze der letzten und dieser Legislaturperiode führen zu finanziellen Problemen der GKV. Der Handlungsdruck, um das Gesundheitssystem zu erhalten, sei enorm hoch. Die GKV-Finanzstabilisierungsgesetz habe die finanziellen Probleme vor allem auf die Beitragszahlenden verschoben, und die gesundheitspolitische Bilanz der Ampelregierung sei „verheerend“.
Eine forsa-Umfrage zeigt, dass drei Viertel der Befragten fordern, den Kassen als Treuhänder der Beitragsgelder gegen eine Zweckentfremdung dieser Gelder für gesamtgesellschaftliche Ausgaben ein Klagerecht einzuräumen. Die Zufriedenheit mit der Gesundheitspolitik ist weiter gesunken, und die größten Probleme im Gesundheitssystem sind lange Wartezeiten auf Termine bei Ärzten, der Mangel an Fachkräften und zu lange Wartezeiten in den Notaufnahmen.
Mehr dazu auf: https://www.aerzteblatt.de Ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts plädiert für Klagerecht… – Deutsches Ärzteblatt