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Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sollte im November 2024 offiziell festgesetzt werden, um die Haushaltsplanung der Krankenkassen zu ermöglichen. Allerdings ist dies noch nicht geschehen, da die Ampelkoalition über die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze nicht verständigt ist. Diese Rechengrundlage ist entscheidend für die Festsetzung des Zusatzbeitragssatzes.
Der Schätzerkreis aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem GKV-Spitzenverband und dem Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) hatte bereits am 16. Oktober prognostiziert, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2025 um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen steigen könnte. Dieser Prognose fehlte jedoch die Rechengröße für die Beitragsbemessungsgrenze, da das Bundesfinanzministerium diese Anpassung kurzfristig im Bundeskabinett blockiert hatte.
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge für die Kranken- und Sozialversicherung fällig werden. Die Anpassung von Steuertarifen an die Inflation und das Existenzminimum hängt ebenfalls von dieser Entscheidung ab.
Das Ministerium von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil strebt an, dass über die Verordnung bei der nächsten Kabinettssitzung entschieden wird. Dies ist jedoch nicht sicher.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz spielt für die Krankenkassen eine wichtige Rolle, da sie danach entscheiden, ob und in welcher Höhe sie ihren kasseneigenen Zusatzbeitragssatz anpassen müssen. Diese Anpassung muss den Krankenversicherten rechtzeitig vor Jahreswechsel mitgeteilt werden. Die Berechnungen sind Grundlage für die Haushalte, die die Kassen aufstellen müssen. Die Lücke von zwei Monaten bis zum Jahresende wird üblicherweise vor allem über die Zusatzbeiträge der Krankenkassen finanziert, was die steigenden Kosten auf die Beitragszahlenden abwälzt.
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