Beitrag teilen

https://www.aok.de berichtet:

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird jährlich zum Stichtag 1. November vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. In diesem Jahr gab es eine Verzögerung, da die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung verspätet vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag gilt grundsätzlich nur für Versicherte, deren Beiträge regelmäßig durch Dritte getragen werden, wie beispielsweise Personen im freiwilligen Dienst oder Bürgergeldbeziehende. Er ist nicht zu verwechseln mit den individuellen Zusatzbeitragssätzen der einzelnen Krankenkassen, die von jeder Krankenkasse in ihrer Satzung festgelegt werden und von Arbeitgebern und Beschäftigten paritätisch getragen werden.

Für das Jahr 2025 wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von 1,7 % auf 2,5 % erhöht, was einer Steigerung um 0,8 Prozentpunkte entspricht. Diese Erhöhung wurde im GKV-Schätzerkreis empfohlen und wurde am 6. November 2024 im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze für 2025 werden in der Regel ab Mitte Dezember 2024 bekannt gegeben[4][5].

Mehr dazu auf: https://www.aok.de Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2025