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https://www.aok.de berichtet:

Die Liposuktion bei Lipödem wird ab sofort als reguläre Kassenleistung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Bisher war diese Behandlungsmethode nur bei schweren Fällen im Stadium III und als befristete Ausnahmeregelung abgedeckt.

Entscheidung des G-BA

  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Liposuktion ins Leistungsspektrum aufgenommen.
  • Grundlage sind die positiven Zwischenergebnisse der LIPLEG-Studie, die seit 2021 den Nutzen der Liposuktion im Vergleich zur konservativen Behandlung untersucht.
  • Ergebnis: Klare Vorteile bei Patientinnen aller Krankheitsstadien, einschließlich solcher mit betroffenen Armen.

Rechtliche Klärung und Voraussetzungen

  • Der Beschluss klärt die Komplexität bei der Versorgung Betroffener.
  • Er reagiert auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts, das die befristete Aufnahme der Liposuktion für Stadium III für nichtig erklärt hatte.
  • Zu erfüllende Voraussetzungen:
    • Vorrangige Behandlung von Adipositas
    • Stabilisierung des Körpergewichts

Patientenvertreter kritisieren jedoch Details der Qualitätssicherungs-Richtlinie.

Mehr dazu auf: Liposuktion wird Kassenleistung | G+G – AOK