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https://www.bibliomedmanager.de berichtet:

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die Vereinbarung über die Definition von Krankenhausstandorten mit dem GKV-Spitzenverband gekündigt. DKG-Vorstandschef Gerald Gaß kritisiert die bestehende Definition als starr und unflexibel, was modernen Versorgungskonzepten und Kooperationsgedanken zwischen Kliniken unterschiedlicher Versorgungsstufen nicht gerecht wird. Die Kündigung soll klarstellen, dass die DKG an einer neuen gemeinsam entwickelten Vereinbarung interessiert ist. Der GKV-Spitzenverband kommentiert diese Entscheidung kritisch, betont jedoch die Notwendigkeit eines bundeseinheitlichen Standortbegriffs für die Strukturierung der Krankenhauslandschaft. Die aktuelle Vereinbarung stammt aus dem Jahr 2017 und legt die Kriterien für den Standort oder die Standorte eines Krankenhauses und dessen Ambulanzen fest.

Mehr dazu auf: https://www.bibliomedmanager.de Krankenhäuser – DKG will neue Standortdefinition – BibliomedManager