https://www.zm-online.de berichtet:
Die demografische Entwicklung stellt Deutschland vor zwei große Herausforderungen: die Finanzierung der Sozialversicherungssysteme und den Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt. Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) diskutierte diese Themen auf seiner Klausurtagung 2024 in Münster und fasste die Ergebnisse in der „Münsteraner Erklärung“ zusammen. Grundlage des gesellschaftspolitischen Systems in Deutschland ist die „soziale Marktwirtschaft“, die das Prinzip der freien Märkte mit dem des sozialen Ausgleichs verbindet. Im deutschen Gesundheitssystem findet dieses Konzept im „dualen Krankenversicherungssystem“ seinen Niederschlag – also der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Die aktuelle schwierige Finanzlage hat die politische Diskussion über eine Neuausrichtung der Sozialversicherungssysteme deutlich an Fahrt aufgenommen. Der BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz betont, dass die Diskussion zwischen zwei sich diametral gegenüberstehenden Denkrichtungen geführt wird: einerseits die Forderung nach einer Verstaatlichung der gesamten Gesundheit im Sinne eines einheitlichen Versicherungssystems (Bürgerversicherung) und andererseits die Privatisierung von Gesundheitsleistungen, wie z.B. Zahnbehandlungen. Letztlich laufe die Diskussion auf zwei Optionen hinaus: entweder die Einnahmen zu steigern, etwa durch Steuer- und Beitragserhöhungen, oder die Ausgaben zu senken, zum Beispiel mithilfe der Ausgliederung von GKV-Leistungen. Eine Neuausrichtung des Gesundheitssystems ist für die Zahnmedizin der Zukunft essenziell. Insbesondere mit Blick auf die nahenden Bundestagswahlen gilt es aus Sicht des BZÄK-Vorstands, jetzt entsprechende Überlegungen anzustellen und sich in enger Abstimmung mit anderen relevanten Berufsorganisationen als Zahnärzteschaft zu positionieren. Die Münsteraner Erklärung zählt auf, mit welchen Fragestellungen sich mögliche Lösungsansätze auseinandersetzen sollten. Dazu gehören die Frage nach einer Erhöhung des Steuerzuschusses zur GKV-Finanzierung, die Einführung anderer Steuerungselemente wie BEMA-Zuschüsse oder Kontaktpauschalen, Konzepte zur (Teil-)Ausgliederung der Zahnmedizin aus der GKV oder die Einführung einer pauschalen Selbstbeteiligung.
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