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https://www.pharmazeutische-zeitung.de berichtet:

Der DAV hatte im Herbst 2023 den Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Absatz 1a SGB V bezüglich der Grippeschutzimpfung gekündigt. Die bis dahin gezahlte Vergütung von insgesamt 11 Euro pro Impfung war aus Sicht des DAV unzureichend. Da keine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband bis Ende 2023 erzielt werden konnte, rief der DAV die Schiedsstelle an. Diese setzte neue Vertragsdetails fest, die rückwirkend zum 1. Juli 2024 gelten.

Mehr dazu auf: https://www.pharmazeutische-zeitung.de Neue Vergütung für Impfungen zum Grippeschutz – Pharmazeutische Zeitung