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https://www.aerzteblatt.de berichtet:

Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit hat eine Resolution zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) verabschiedet. Die Resolution fordert die Politik auf, mehrere Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzierung unverzüglich umzusetzen. Dazu gehören die kostendeckende Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfangende und die Dynamisierung des Bundeszuschusses. Außerdem soll auf die hälftige Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds durch die GKV verzichtet werden.

Angesichts des historischen Beitragssatzanstiegs für 2025, der durch den Schätzerkreis angekündigt wurde, muss die Ampelkoalition handeln, um den vermeidbaren Rekordanstieg abzuwenden. Der Verwaltungsrat betont, dass es an der Zeit ist, die Ungerechtigkeiten in der Finanzierung von GKV und SPV zu beheben und die andauernden und zunehmenden Belastungen der gesetzlich Versicherten zu beenden.

Zudem wird eine sachgerechte Anhebung des Allgemeinen Beitragssatzes statt des Zusatzbeitrages vorgeschlagen, um den neuen Realitäten der GKV-Finanzen zu entsprechen. Die flächendeckende Unterschreitung der Mindestrücklage könnte zu einem ruinösen Beitragswettbewerb führen und die Finanzkrise der GKV weiter verschärfen.

Die Pflegekassen haben im Zusammenhang mit der Coronapandemie umfangreiche Zahlungen außerhalb ihres Aufgabenbereiches aus ihren Rücklagen übernommen. Obwohl der Staat eine Rückzahlung der Mittel zugesichert hat, sind noch immer knapp sechs Milliarden Euro nicht bezahlt worden. Diese fehlenden Milliarden sind ein Hauptgrund für die aktuelle Finanzkrise der SPV und müssen durch die verfassungsrechtlich gebotene Rückzahlung verhindert werden.

Die Resolution thematisiert auch, dass die Kranken- und Pflegekassen derzeit keine Möglichkeit haben, gesetzgeberische Maßnahmen auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen, selbst wenn die Zweckentfremdung von Beitragsmitteln auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden soll. Die Selbstverwaltung benötigt die Möglichkeit zur entsprechenden verfassungsrechtlichen Prüfung.

Mehr dazu auf: https://www.aerzteblatt.de DAK-Resolution: Kassenfinanzen stabilisieren und Klagerecht… – Deutsches Ärzteblatt