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https://www.aerzteblatt.de berichtet:

Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) und weitere Leistungserbringerverbände haben sich mit den gesetzlichen Krankenkassen auf umfassende Standards für Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen geeinigt. Diese Standards sollen bundesweit einheitliche und transparente Regeln und Standards für Leistungsanbieter und Kassen schaffen. Ein positives Verhandlungsergebnis ist, dass Krankenkassen erstmals Leistungsbeschreibungen und Personalvorgaben akzeptieren. Diese Festlegungen sind wichtige Instrumente der Qualitätssicherung und ermöglichen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen, adäquate Vergütungssätze zu fordern. Allerdings konnte keine Einigung über die Vergütungshöhe erzielt werden. Die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen fordern eine leistungs- und bedarfsgerechte Vergütung, die die tatsächlichen Kosten decken sollte. Dies sollte auf der Grundlage einer verbindlichen Musterkalkulation erfolgen, was die GKV jedoch abgelehnt hat. Die Inhalte, über die keine Einigung erzielt werden konnte, sollen in das Bundesschiedsamt gehen.

Mehr dazu auf: https://www.aerzteblatt.de Reha-Rahmenempfehlung: Schiedsamt muss bei den Themen Vergütung und…