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Zum Jahresbeginn 2025 wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 69.300 auf 73.800 Euro steigen. Diese Erhöhung wird von dem PKV-Verband kritisiert, da sie die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten einschränkt und den Wettbewerb zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) weiter verzerrt.
Der PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther warnt vor einer „Arbeitnehmer-Bürgerversicherung“, die schleichend eingeführt werde. Er fordert eine Rückkehr zur ursprünglichen Kopplung der JAEG an die Beitragsbemessungsgrenze, wie sie bis Ende 2002 bestand. Die Entkoppelung der beiden Grenzen im Jahr 2002 habe zu einer überproportionalen Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze geführt.
Reuther argumentiert, dass der Wettbewerb zwischen GKV und PKV für ein leistungsstarkes Gesundheitssystem unerlässlich sei. Er betont, dass Privatversicherte mit kapitalgedeckter Vorsorge im demografischen Wandel zusätzliche finanzielle Stabilität und eine generationengerechte Finanzierung sicherstellen könnten, die auch gesetzlich Versicherte positiv beeinflussen würden.
Die Kritik des PKV-Verbands richtet sich insbesondere darauf, dass die Versicherungspflichtgrenze im Vergleich zur Beitragsbemessungsgrenze weiter auseinander driftet. Im kommenden Jahr soll die Versicherungspflichtgrenze bei 73.800 Euro liegen, während die Beitragsbemessungsgrenze bei 66.150 Euro bleibt. Diese Entwicklung wird als systematische Einengung des Kreises der Versicherten kritisiert, die frei zwischen GKV und PKV entscheiden können.
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