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https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de berichtet:

Der Artikel des „Tagesspiegel Background“ berichtet, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Entwurf für die „Verordnung zum Anspruch auf Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren“ (RSV) erarbeitet hat. Der Entwurf basiert auf den Empfehlungen der Stiko und soll sicherstellen, dass alle gesetzlich Versicherten unabhängig von individuellen Risikofaktoren Anspruch auf die prophylaktische Gabe des Arzneimittels Nirsevimab haben. Dies bedeutet, dass gesetzlich Versicherte künftig bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres einmalig Anspruch auf eine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab haben, sollte die Verordnung in Kraft treten.

Mehr dazu auf: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de Verordnungsentwurf regelt GKV-Erstattung für Nirsevimab im ersten Lebensjahr