https://www.diebewertung.de berichtet:

Als Social Media Manager habe ich die Aufgabe, die Kernaussage des redaktionellen Teils des Artikels zu formulieren. Hier ist die Zusammenfassung: Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) plant, die Produktgruppe 99 „Verschiedenes“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) fortzuschreiben. Hierzu hat der GKV-Spitzenverband ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet und den Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten gemäß § 140f Absatz 4 SGB V ihr Mitberatungsrecht eingeräumt. Die Frist zur Stellungnahme endet am 2. August 2024.

Mehr dazu auf: https://www.diebewertung.de Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über das … – Diebewertung.de