Im nächsten Jahr stehen für Gutverdiener höhere Sozialversicherungsbeiträge  an. Ein Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, die  Beitragsbemessungsgrenzen deutlich anzuheben. Ein Sprecher des Ministeriums  bestätigte bereits einen entsprechenden Bericht. Künftig sollen Beiträge zur  gesetzlichen Rentenversicherung bis zu einem Einkommen von 8.050 Euro pro Monat  fällig werden. Bisher galten niedrigere Grenzen: In den westlichen  Bundesländern liegt die Obergrenze bei 7.550 Euro, in den östlichen bei 7.450  Euro. Verdienste oberhalb dieser Beträge bleiben von Rentenbeiträgen unberührt.
Auch die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung  und Pflegeversicherung werden steigen: Statt bisher 5.175 Euro monatlich soll  die neue Grenze bei 5.512,50 Euro liegen. Diese Änderungen hängen mit der  allgemeinen Einkommensentwicklung zusammen und werden jährlich neu berechnet.  Das Ministerium verwies auf die positive Lohnentwicklung von 6,44 Prozent im  vergangenen Jahr als Grund für die Anpassung.
Durch diese Anhebung sollen Gutverdiener stärker an der Finanzierung des  Sozialversicherungssystems beteiligt werden. Gleichzeitig orientieren sich die  Beitragshöhen an den gestiegenen Durchschnittslöhnen, sodass eine faire  Lastenverteilung gewährleistet bleibt. Wer also mehr verdient, wird im  kommenden Jahr etwas tiefer in die Tasche greifen müssen – allerdings nur  bis zu den festgelegten Obergrenzen. Verdienste oberhalb dieser Schwellen  bleiben beitragsfrei.