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Im nächsten Jahr stehen für Gutverdiener höhere Sozialversicherungsbeiträge an. Ein Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich anzuheben. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte bereits einen entsprechenden Bericht. Künftig sollen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zu einem Einkommen von 8.050 Euro pro Monat fällig werden. Bisher galten niedrigere Grenzen: In den westlichen Bundesländern liegt die Obergrenze bei 7.550 Euro, in den östlichen bei 7.450 Euro. Verdienste oberhalb dieser Beträge bleiben von Rentenbeiträgen unberührt.

Auch die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden steigen: Statt bisher 5.175 Euro monatlich soll die neue Grenze bei 5.512,50 Euro liegen. Diese Änderungen hängen mit der allgemeinen Einkommensentwicklung zusammen und werden jährlich neu berechnet. Das Ministerium verwies auf die positive Lohnentwicklung von 6,44 Prozent im vergangenen Jahr als Grund für die Anpassung.

Durch diese Anhebung sollen Gutverdiener stärker an der Finanzierung des Sozialversicherungssystems beteiligt werden. Gleichzeitig orientieren sich die Beitragshöhen an den gestiegenen Durchschnittslöhnen, sodass eine faire Lastenverteilung gewährleistet bleibt. Wer also mehr verdient, wird im kommenden Jahr etwas tiefer in die Tasche greifen müssen – allerdings nur bis zu den festgelegten Obergrenzen. Verdienste oberhalb dieser Schwellen bleiben beitragsfrei.