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https://www.krankenkasseninfo.de berichtet:

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue europäische Quecksilber-Verordnung in Kraft, die das Verwenden von Dentalamalgam für Zahnfüllungen in Deutschland und anderen EU-Staaten verbietet. Amalgam, eine Quecksilberverbindung, war lange Zeit Standard in der Kariesbehandlung, wurde aber in den letzten Jahren in Deutschland kaum noch verwendet. Umweltmediziner und Umweltverbände haben jahrzehntelang für das Verbot von Amalgam gefordert.

Neue Zahnfüllungen müssen ab 2025 ausschließlich aus alternativen Materialien gefertigt werden. Dazu gehören verschiedene Kunststoffe, Mischmaterialien mit Glasrohstoffen und Kunststoff, High-Tech-Keramik oder ungiftige Metallegierungen. Ältere Zahnplomben aus Amalgam dürfen jedoch weiterhin im Körper verbleiben, wenn Patienten dies nicht ausdrücklich wünschen oder wenn Zahnärzte dies mit Einverständnis der Patienten durchführen.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen werden weiterhin kostenlose Zahnfüllungen ohne Zuzahlung anbieten. Die bestehenden Regelungen wurden angepasst, um „geeignete, wirtschaftliche und praxiserprobte Füllungsmaterialien für alle Zahnfüllungen“ anzubieten. Alle GKV-Versicherten werden laut Bundeszahnärztekammer „mit qualitativ hochwertigen modernen amalgamfreien Zahnfüllungen“ versorgt.

In Ausnahmefällen darf Amalgam auch nach dem Verbot bei bestimmten Patientengruppen noch zum Einsatz kommen. Dies betrifft komplikationsintensivere Behandlungen unter Zeitdruck, wie bei Narkose, bei pflegebedürftigen oder behinderten Menschen[1][2][4].

Mehr dazu auf: https://www.krankenkasseninfo.de Amalgamverbot 2025: Welche Füllungen bezahlen die Krankenkassen?