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Der Artikel diskutiert die potenzielle Einführung der AirPods Pro 2 als Hörhilfe und die damit verbundenen Fragen zur Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen. Hier ist eine Zusammenfassung des redaktionellen Teils:
**Apple und die Hörgerätefunktion**
Apple hat angekündigt, dass die AirPods Pro 2 mit einem zukünftigen Softwareupdate in eine umfangreich aufgestellte Hörhilfe verwandelt werden. Diese Funktion soll durch eine klinisch validierte Hörtest-App und eine personalisierte Klangverstärkung ermöglicht werden.
**Kostenübernahme durch Krankenkassen**
Die Frage, ob die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die AirPods Pro 2 als Hörgeräte übernehmen werden, bleibt offen. Apple plant, den Markt nach der Marktzulassung durch zuständige Gesundheitsbehörden zu betreten. Die Kosten für reguläre Hörgeräte können bis zu 700 Euro pro Seite betragen.
**Voraussetzungen für die Kostenübernahme**
Um die Kosten für Hörgeräte zu übernehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die medizinische Notwendigkeit muss durch ärztliche Verordnung und standardisierte Ton- und Sprachaudiogramme festgestellt werden. Eigenmessungen der Patienten reichen nicht aus. Zudem müssen die Hörgeräte von qualifizierten Vertragspartnern wie Hörakustikern mit Meisterbrief erbracht werden, die das am besten geeignete Hörgerät auswählen und anpassen.
**Zusammenfassung**
Zusammengefasst bleibt festzuhalten, dass die AirPods Pro 2, trotz ihrer Hörgerätefunktion, vorerst nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen lassen werden. Die Einführung der AirPods als Hörhilfe erfordert eine umfassende medizinische Bewertung und die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards, die derzeit nicht erfüllt sind.
Mehr dazu auf: https://www.iphone-ticker.de AirPods Pro 2 auf Rezept: Zahlt die Krankenkasse die Alternative zur Hörgeräteversorgung?