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https://www.bundestag.de berichtet:

Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (20/12705) eingereicht, um die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für ausländische Bürgergeldbezieher zu untersuchen. In Deutschland erhalten Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, während das Bürgergeld grundsätzlich für Menschen mit festem Wohnsitz in Deutschland vorgesehen ist. Eine Ausnahme bilden Flüchtlinge aus der Ukraine, denen ein schnellerer Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht wird. Die Abgeordneten erkundigen sich bei der Bundesregierung nach der Höhe der GKV-Ausgaben für ausländische Bürgergeldbezieher oder Empfänger von Sozialleistungen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Zeitraum von 2014 bis 2023.

Mehr dazu auf: https://www.bundestag.de Krankenversicherung für ausländische Bürgergeldbezieher – Deutscher Bundestag