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https://versicherungsmonitor.de berichtet:

Die Versicherungspflichtgrenze in Deutschland wird im Jahr 2025 von 69.300 Euro auf 73.800 Euro erhöht. Diese Grenze bestimmt, ab welchem Einkommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können. Diese Erhöhung bedeutet, dass Arbeitnehmer mehr verdienen müssen, um in die PKV wechseln zu können, was die Wahlfreiheit der Versicherten einschränkt.

Seit 2013 wurde die Versicherungspflichtgrenze um etwa 33 Prozent erhöht, von 52.200 Euro auf 69.300 Euro ab 2024. Mit der weiteren Erhöhung auf 73.800 Euro im Jahr 2025 wird die Hürde für den Wechsel in die PKV noch höher. Dies wirkt sich negativ auf die PKV-Unternehmen aus, da es schwieriger wird, neue Kunden im Angestellten-Segment für die Vollversicherung zu gewinnen.

Die Politik hat die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2003 außerordentlich angehoben, um die Wahlfreiheit der Versicherten zu beschränken. Die damalige Entscheidung führte dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tendenziell länger in der GKV pflichtversichert bleiben müssen. Dies schadet dem Systemwettbewerb zwischen GKV und PKV, da die Wahlfreiheit der Versicherten eingeschränkt wird.

Uwe Lehrich, Geschäftsführer Recht im PKV-Verband, argumentiert, dass die Versicherungspflichtgrenze abgesenkt werden sollte, um die Wahlfreiheit der Versicherten wieder zu stärken und den Systemwettbewerb zu fördern. Die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2025 wird jedoch diese Ziele weiter verhindern und die PKV-Unternehmen weiter schwächen.

Mehr dazu auf: https://versicherungsmonitor.de Wechsel von GKV in PKV wird schwerer – Versicherungsmonitor