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Ggf. im Kontext „Kündigung von Versicherungsverträgen“ für den einen oder die andere interessant.
Das Einwurf-Einschreiben gilt als zu fehleranfällig in der digitalen Praxis und ist damit derzeit kein rechtssicherer Zustellnachweis (mehr)
www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/ratgeber/blog/8578-landesar beitsgericht-hamburg-urteil-vom-14-07-2025-aktenzeichen-4-sla-26-24/?utm_sou rce=recht-aktuell.de