BBericht von Aerzteblatt.de
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zeigt sich zuversichtlich für die Mitte August 2025 geplanten Honorardiskussionen mit dem GKV-Spitzenverband. Der neue Vorsitzende Oliver Blatt hat eine Nullrunde im Honorar als „abwegig“ bezeichnet, was laut KBV-Vorstandsvorsitzendem Andreas Gassen ein positives Signal trotz knapper Kassenfinanzen sei. Die KBV fordert daher:
- Übernahme der GKV-Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Staat
- Sitz in der geplanten Kommission zur GKV-Finanzierung, um die ambulante Versorgung angemessen zu vertreten
Primärarztsystem
Kritisch äußert sich die KBV zu den Zielvorgaben für das im Koalitionsvertrag angekündigte Primärarztsystem, das für die effiziente Steuerung knapper Ressourcen dienen soll. Hier müsse klar definiert werden:
- Welchen Zweck die Patientensteuerung erfüllen soll
- Welche medizinisch begründeten Termingarantie-Zeiträume notwendig sind
Die bundeseinheitliche Rufnummer 116117 soll für Patienten- und Notfallversorgung eine zentrale Rolle spielen; jedoch sei die Finanzierung aktuell unzureichend, da sie bislang hauptsächlich aus den Honoraren der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte getragen werde.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Vor dem Start der verpflichtenden Nutzung der ePA beklagt KBV-Vorstand Sibylle Steiner, dass:
- noch nicht alle Praxisverwaltungssysteme ein ePA-Modul anbieten
- die Telematikinfrastruktur trotz 96 % Betriebsverfügbarkeit noch nicht stabil genug sei
Die KBV fordert deshalb ein Praxissicherstellungsgesetz mit staatlichen Fördermitteln für digitale Infrastrukturinvestitionen, analog zu Krankenhäusern, um die ambulanten Praxen bei den hohen Digitalisierungs- und Cybersicherheitskosten zu entlasten.
Krisen- und Katastrophensicherheit
Zusätzlich verlangt die KBV bessere gesetzliche Vorkehrungen für die Krisen- und Katastrophensicherheit der ambulanten Versorgung (z. B. bei Stromausfällen oder digitalen Systemausfällen), da viele Regelungen aus der Coronazeit noch nicht gesetzlich verankert seien. Außerdem soll verhindert werden, dass Ärztinnen und Ärzte durch Regressforderungen belastet werden, wenn sie Impfungen entsprechend von G-BA-Empfehlungen vor Umsetzungsbeschlüssen durchgeführt haben.
Mehr dazu auf: KBV drängt auf Verbesserungen für Praxen bei Honorar und Digitalisierung