Beitrag teilen

Pflegeunterstützungsgeld im Überblick

Pflegeunterstützungsgeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung für berufstätige Arbeitnehmer, die kurzfristig bis zu 10 Arbeitstage im Kalenderjahr freigestellt werden, um akut einen nahen Angehörigen in einer plötzlichen Pflegesituation zu betreuen oder die Pflege zu organisieren. Die Leistung wird von der Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen gezahlt und basiert auf dem Pflegezeitgesetz.

Voraussetzungen

  • Akute Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen (z. B. nach Unfall, Krankheit oder Krankenhausaufenthalt) – bestätigt durch ärztliches Attest mit Dringlichkeitsnachweis
  • Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis des Pflegeenden (ausgenommen Selbstständige, Beamte, Minijobber)
  • Deutsche Pflegeversicherung beim Pflegebedürftigen
  • Freistellung mit Verdienstausfall (keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber)

Leistungshöhe

  • In der Regel 90 % des ausgefallenen Nettolohns (bei Sonderzahlungen im Vorjahr 100 %)
  • Höchstbetrag: aktuell 128,63 € pro Tag (Stand 2025)
  • Abzüge: Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung
  • Keine Abzüge: Pflegeversicherungsbeitrag
  • Steuerfreiheit: Das Pflegeunterstützungsgeld ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Antragstellung

  • Formular: Schriftlicher Antrag bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen
  • Unterlagen: Antragsformular, ärztliches Attest, Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
  • Information an den Arbeitgeber: Freistellung mit Verdienstausfall
  • Verteilbarkeit: Die 10 Arbeitstage können auf mehrere Angehörige verteilt werden, dürfen aber nicht überschritten werden
  • Zeitraum: Gilt nur an Arbeitstagen, nicht während Urlaub oder Krankheit

Mehr dazu auf:
Pflegeunterstützungsgeld: Voraussetzung, Leistung, Antrag – Private Krankenkasse PKV