Wechsel von der PKV in die GKV ab 55 Jahren
Quelle: Capital.de
Der Wechsel von der Privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für Personen ab 55 Jahren gesetzlich stark eingeschränkt und in den meisten Fällen nahezu unmöglich. Der Gesetzgeber hat diese Regelung eingeführt, um zu verhindern, dass privat Versicherte im Alter in die GKV zurückkehren, um dort von den günstigeren, einkommensabhängigen Beiträgen zu profitieren, obwohl sie zuvor jahrelang keine oder nur geringe Beiträge zur GKV geleistet haben. Diese Maßnahme soll die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten vor einer finanziellen Überlastung schützen, da ältere Versicherte oft höhere Kosten verursachen, die nicht vollständig durch eigene Beiträge gedeckt sind.
Ausnahmefälle für den Wechsel
Ein Wechsel in die GKV ab 55 Jahren ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist:
- dass die betroffene Person in den letzten fünf Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert war
- und nicht mehr als die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig war.
Dies bedeutet faktisch, dass man in diesem Zeitraum mindestens zweieinhalb Jahre pflichtversichert in der GKV gewesen sein muss – ein selten erfüllter Fall. Auch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führt ab 55 Jahren meist nicht zum Wechsel in die GKV.
Familienversicherung
Ein weiterer möglicher Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist die Familienversicherung über einen gesetzlich Versicherten Lebens- oder Ehepartner, allerdings ebenfalls nur unter bestimmten Einkommensgrenzen (z. B. für Minijobber).
Vorsicht bei unseriösen Angeboten
Dubiose Anbieter versprechen älteren Privatversicherten oft unzulässige Wege zurück in die GKV, was mit hohen Risiken und Kosten verbunden ist. Versicherte sollten daher bei solchen Angeboten äußerst vorsichtig sein.
Fazit: Der Gesetzgeber regelt den Wechsel von der PKV in die GKV ab 55 Jahren bewusst sehr restriktiv, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten und Fehlanreize zu vermeiden.[1][2][3][4][5][6]