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Apotheke-adhoc berichtet

Der Artikel beschreibt eine bedeutende Änderung in der medizinischen Versorgung von Patientinnen mit Lipödem in Deutschland. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, dass die Liposuktion als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anerkannt wird – und zwar unabhängig vom Krankheitsstadium. Bisher war diese Behandlung nur im Stadium III im Rahmen einer befristeten Ausnahmeregelung erstattungsfähig.

Grundlage der Entscheidung

Entscheidend ist die vom G-BA initiierte Lipleg-Studie, die den medizinischen Nutzen der Liposuktion belegt hat. Die Studie zeigt, dass die operative Behandlung gegenüber einer rein konservativen Therapie deutliche Vorteile bietet. Vor dem operativen Eingriff ist jedoch eine konservative Behandlung über mindestens sechs Monate erforderlich, die keine ausreichende Linderung bewirkt hat.

Voraussetzungen für die GKV-Leistung

  • Fachärztliche Diagnose im Vier-Augen-Prinzip
  • Nachweisliche Gewichtsstabilität oder -abnahme über sechs Monate
  • Durchführung durch erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte
  • Einbettung der gesamten Behandlung in ein interdisziplinäres Konzept (insbesondere bei begleitender Adipositas)

Qualitätssichernde Anforderungen

  • Qualifikation der operierenden Ärztinnen und Ärzte
  • Umfassende Planung des Eingriffs
  • Sorgfältige postoperative Nachsorge

Die Beschlüsse werden dem Bundesgesundheitsministerium zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger treten sie in Kraft.

Mehr dazu auf: Lipödem: Liposuktion wird Kassenleistung | APOTHEKE ADHOC