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Urteil des Landgerichts Köln
Das Landgericht Köln hat die Gothaer Krankenversicherung verurteilt, einem Versicherungsnehmer Krankentagegeld in fünfstelliger Höhe zu zahlen.
Sachverhalt
- 2018 erkrankt der Mandant der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte schwer: Diagnosen waren u. a. Neurasthenie und eine rezidivierende mittelgradige depressive Episode.
- Die Gothaer Krankenversicherung zahlte das Krankentagegeld zunächst.
- Nach einem Gutachten der Versicherung stellte diese fest, der Versicherte sei dauerhaft berufsunfähig, stellte die Leistung ein und kündigte den Vertrag.
Gerichtliches Verfahren
- Die Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte reichte Klage gegen die Einstellung der Zahlungen und die Vertragskündigung ein.
- Das Landgericht Köln veranlasste ein neutrales Gerichtsgutachten.
- Dieses bestätigte die Erkrankung, sah jedoch keine dauerhafte Berufsunfähigkeit.
Entscheidung
Das Gericht wies die Einwendungen der Versicherung zurück und verurteilte sie zur Zahlung des rückständigen Krankentagegeldes in fünfstelliger Höhe. Zudem stellte das Landgericht fest, dass der Krankentagegeldvertrag weiterhin besteht – der Versicherte behält also auch für zukünftige Arbeitsunfähigkeitsfälle seinen Anspruch.
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