https://www.procontra-online.de berichtet:

Die Kernaussage des Artikels ist, dass Versicherer in der Regel keine direkte Kündigung nach einem Leistungsfall vornehmen, sondern stattdessen eine Änderungskündigung ausgeben, die beispielsweise eine erhöhte Selbstbeteiligung oder einen Risikozuschlag auf den Beitrag vorsieht. Dies geschieht meistens nur, wenn mehrere Schäden auftreten und der Vertrag für die Gesellschaft unrentabel wird. Die meisten Beschwerden bei der Tierkrankenversicherung gehen nicht um Kündigungen, sondern um fehlende Rückmeldung oder mangelnde Bearbeitung seitens der Versicherer oder fehlerhafte Angaben im Antrag.

Mehr dazu auf: https://www.procontra-online.de Kündigungen nach dem Leistungsfall: Tier krank – Versicherung plötzlich weg? – procontra